Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 “Am Hallenbad” im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 15. Mai 2020 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 “Am Hallenbad” wird nebst Begründung vom 15. Mai 2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

Es ist beabsichtigt, eine derzeit als Verkehrsfläche mit der Zwecksbestimmung Parkplatz festgesetzte Fläche in eine Fläche für Gemeinbedarf zu ändern.

 

Anlass dieser Änderung ist der zusätzliche Bedarf an Kindertagesstätten in Heinsberg. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer fünfgruppigen Einrichtung geschaffen werden.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 “Am Hallenbad” kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden, da der Änderungsbereich mit insgesamt ca. 3.780 m² den gesetzlichen Schwellenwert von 20.000 m² unterschreitet und durch die Änderung die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und durch die Änderung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe d BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.