Sitzung: 22.06.2020 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 60/01130
Beschluss:
a) Die Aufstellung und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 62 “Am Hallenbad” im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst
Begründung vom 15. Mai 2020 beschlossen.
b) Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62
“Am Hallenbad” wird nebst Begründung vom 15. Mai 2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Es ist beabsichtigt, eine derzeit als Verkehrsfläche mit der
Zwecksbestimmung Parkplatz festgesetzte Fläche in eine Fläche für Gemeinbedarf
zu ändern.
Anlass dieser Änderung ist der zusätzliche Bedarf an Kindertagesstätten
in Heinsberg. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die
bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer fünfgruppigen
Einrichtung geschaffen werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62
“Am Hallenbad” kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt
werden, da der Änderungsbereich mit insgesamt ca. 3.780 m² den gesetzlichen
Schwellenwert von 20.000 m² unterschreitet und durch die Änderung die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
begründet wird und durch die Änderung keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe d BauGB genannten
Schutzgüter bestehen.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.