Beschluss:

a) Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven nebst Begründung vom 05. Juni 2020 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven nebst Begründung vom 05. Juni 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

In dem Verfahren zur Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.