Beschluss:

a) Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 “Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle” nebst Begründung vom 05. Juni 2020 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 “Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle” nebst Begründung vom 05. Juni 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kirchhoven“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.