Beschluss:

a) Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 “Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße” nebst Begründung vom 04. Juni 2020 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 “Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße” nebst Begründung vom 04. Juni 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Oberbruch – Gewerbeansiedlung Industrieparkstraße“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 wurden einvernehmlich in der Beratung zusammengefasst.

 

Stadtverordneter Lintzen führte im Namen der SPD-Fraktion aus, dass der Maßnahme zwar zugestimmt werde, aber eine verbindliche Regelung zur Führung des Schwerlastverkehrs auf der Karl-Arnold-Straße gefordert werde. Die Verwaltung möge im weiteren Verfahren prüfen, welche Möglichkeiten zur Eindämmung (bis hin zu einem Durchfahrtsverbot) für den Schwerlastverkehr bestehen. Er verwies u. a. auf die Verkehrstechnische Untersuchung der emig-vs vom Juni 2019, welche den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt war.

 

Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.