Sitzung: 17.08.2020 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 30/01102
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag der Jusos Kreis Heinsberg wird an den Bürgermeister zur
Entscheidung überwiesen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben begehren die Jusos Kreis
Heinsberg, zukünftig in jedem Jahr am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen
Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus
Heinsberg zu hissen. Auf diesem Wege solle ein klares Zeichen gegen jede Form
der Diskriminierung und Ausgrenzung gesetzt werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
In Nordrhein-Westfalen haben die Dienststellen des Landes, der Gemeinden
und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts an den Tagen zu flaggen, die vom Ministerium
des Innern bestimmt werden (vgl. Einziger Paragraph Abs. 1 des Gesetzes über
das öffentliche Flaggen).
Gemeinden können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn
dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint. Soll
wegen einer örtlichen Veranstaltung geflaggt werden, so ist darauf zu achten,
dass die Beflaggung nicht als Parteinahme in politischen Fragen gedeutet werden
kann (vgl. Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das
öffentliche Flaggen).
Gleiches gilt auch für das Setzen von nicht hoheitlichen Fahnen (vgl.
Ziffer 6 der o. g. Verwaltungsvorschrift), somit vorliegend auch für das Setzen
der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT, wie von den Petenten vorgeschlagen wird.
Die Entscheidung über das Flaggen bzw. das Setzen von nicht hoheitlichen
Fahnen bei Gemeinden obliegt nach Ziffer 6 S. 3 der o.g. Verwaltungsvorschrift
der Dienststellenleitung, folglich dem Bürgermeister.
Nach § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg überweist der
Beschwerdeausschuss die Anregung oder Beschwerde an die zur Entscheidung
berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an
die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.