Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Stadt Heinsberg der KoPart eG als Mitglied gegen Zahlung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 750,00 € beitritt.

Des Weiteren wird der Bürgermeister zur Unterzeichnung der entsprechenden Beitrittserklärung bevollmächtigt und als stimmberechtigter Vertreter nach § 113 GO NRW benannt.

 


Die KoPart eG mit Sitz in Düsseldorf wird von ihren Mitgliedern getragen, zu denen Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts gehören. Diese üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht über die Genossenschaft aus. Die KoPart eG wird zudem ausschließlich für ihre Mitglieder tätig. „KoPart“ steht für „Kommunal & Partnerschaftlich“ und beschreibt damit die Grundintention der Genossenschaft.

 

Im Mittelpunkt steht die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder im Bereich Beschaffung und Vergabe. In der KoPart eG haben Kommunen und Unternehmen unabhängig von ihrer Größe je eine Stimme und die gleichen Rechte. Der Genossenschaft können Kommunen und zu 100 % kommunale Unternehmen beitreten. Neben der Möglichkeit einer Inhouse-Beauftragung stellt die KoPart eG auch den Elektronischen Katalogeinkauf zur Verfügung. Durch europaweite Ausschreibungen von Rahmenverträgen können deutliche Preissenkungen für die Kataloge Bürobedarf, Papier und Reinigungsartikel erzielt werden.

 

Unabhängig von den Einkaufspreisen liegt das größte Einsparpotential für den Katalogeinkauf bei den Prozesskosten. Denn die Suche und die Bestellung des preislich günstigsten Produktes nimmt viel Arbeitszeit in Anspruch. Mögliche Preiseinsparungen durch aufwändige Einzelrecherche können die Prozesskosten nicht ausgleichen. Zudem verhindert ein sich ständig veränderndes Sortiment verschiedener Lieferanten eine effiziente Bedarfsbündelung und schafft Mehraufwand durch ständig neue Preisvergleiche. Durch eine konsequente Nutzung des Katalogsystems entfallen ein zeitaufwändiger Preisvergleich sowie der Zeitaufwand, den eine Ausschreibung erfordert.

 

Bei Eintritt in die Genossenschaft ist ein Genossenschaftsanteil von 750,00 € (einmalig) fällig. Dieser wird im Falle des Austritts aus der Genossenschaft zurückgezahlt.