Sitzung: 19.08.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 20/01195
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Stadt Heinsberg der KoPart eG als Mitglied
gegen Zahlung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 750,00 € beitritt.
Des Weiteren wird der Bürgermeister zur Unterzeichnung der
entsprechenden Beitrittserklärung bevollmächtigt und als stimmberechtigter
Vertreter nach § 113 GO NRW benannt.
Die KoPart eG mit Sitz in Düsseldorf wird von ihren Mitgliedern
getragen, zu denen Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts gehören.
Diese üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht über die
Genossenschaft aus. Die KoPart eG wird zudem ausschließlich für ihre Mitglieder
tätig. „KoPart“ steht für „Kommunal & Partnerschaftlich“ und beschreibt
damit die Grundintention der Genossenschaft.
Im Mittelpunkt steht die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der
Mitglieder im Bereich Beschaffung und Vergabe. In der KoPart eG haben Kommunen
und Unternehmen unabhängig von ihrer Größe je eine Stimme und die gleichen
Rechte. Der Genossenschaft können Kommunen und zu 100 % kommunale Unternehmen
beitreten. Neben der Möglichkeit einer Inhouse-Beauftragung stellt die KoPart
eG auch den Elektronischen Katalogeinkauf zur Verfügung. Durch europaweite
Ausschreibungen von Rahmenverträgen können deutliche Preissenkungen für die
Kataloge Bürobedarf, Papier und Reinigungsartikel erzielt werden.
Unabhängig von den Einkaufspreisen liegt das größte Einsparpotential für
den Katalogeinkauf bei den Prozesskosten. Denn die Suche und die Bestellung des
preislich günstigsten Produktes nimmt viel Arbeitszeit in Anspruch. Mögliche
Preiseinsparungen durch aufwändige Einzelrecherche können die Prozesskosten
nicht ausgleichen. Zudem verhindert ein sich ständig veränderndes Sortiment
verschiedener Lieferanten eine effiziente Bedarfsbündelung und schafft
Mehraufwand durch ständig neue Preisvergleiche. Durch eine konsequente Nutzung
des Katalogsystems entfallen ein zeitaufwändiger Preisvergleich sowie der
Zeitaufwand, den eine Ausschreibung erfordert.
Bei Eintritt in die Genossenschaft ist ein Genossenschaftsanteil von
750,00 € (einmalig) fällig. Dieser wird im Falle des Austritts aus der
Genossenschaft zurückgezahlt.