Bürgermeister Louis wurde gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung von der Altersvorsitzenden in sein Amt eingeführt und nach den beamtenrechtlichen Vorschriften des § 46 Landesbeamtengesetz vereidigt. Über die Vereidigung wurde eine Niederschrift aufgenommen.

 

Bürgermeister Louis bedankte sich für die übermittelten Glückwünsche. Seine Ausführungen sind der Niederschrift beigefügt.