Sitzung: 04.11.2020 Rat
Vorlage: 2020/Amt 10/01214
Die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Stadtverordneten
wurden gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Bürgermeister in ihr Amt
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.