Sitzung: 04.11.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2020/Amt 10/01215
Beschluss:
Für die einzelnen Stadtbezirke werden folgende Ortsvorsteher gewählt:
Stadtbezirk (Ortschaft) |
Name des Ortsvorstehers |
Aphoven/Laffeld |
Stadtverordneter Volker Brudermanns |
Dremmen |
Stadtverordneter Albert Heitzer |
Heinsberg |
Stadtverordneter Siegfried Jansen |
Karken |
Stadtverordneter Kurt Heinrichs |
Kempen |
Stadtverordneter Guido Peters |
Kirchhoven |
Stadtverordneter Johannes Geiser |
Lieck |
Stadtverordneter Patrick Räde |
Oberbruch |
Stadtverordneter Helmut Frenken |
Porselen/Horst |
Stadtverordneter Norbert Krichel |
Randerath |
Stadtverordneter Alexander Schmitz |
Schafhausen |
Stadtverordneter Guido Schluns |
Unterbruch |
Stadtverordneter Heinz-Willi Marx |
Waldenrath |
Stadtverordneter Martin Krükel |
Gemäß § 7 der Hauptsatzung ist das Stadtgebiet in 13 Bezirke
(Ortschaften) eingeteilt. Für jede Ortschaft ist gemäß § 39 der Gemeindeordnung
ein Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist unter Berücksichtigung des
bei der Wahl des Rates im jeweiligen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu
wählen. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen
und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Gewählt ist
die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen
gelten als gültige Stimmen. Stimmenthaltungen haben keinen Einfluss auf die
Berechnung der Mehrheit.