Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Für die einzelnen Stadtbezirke werden folgende Ortsvorsteher gewählt:

 

Stadtbezirk (Ortschaft)

Name des Ortsvorstehers

Aphoven/Laffeld

Stadtverordneter Volker Brudermanns

Dremmen

Stadtverordneter Albert Heitzer

Heinsberg

Stadtverordneter Siegfried Jansen

Karken

Stadtverordneter Kurt Heinrichs

Kempen

Stadtverordneter Guido Peters

Kirchhoven

Stadtverordneter Johannes Geiser

Lieck

Stadtverordneter Patrick Räde

Oberbruch

Stadtverordneter Helmut Frenken

Porselen/Horst

Stadtverordneter Norbert Krichel

Randerath

Stadtverordneter Alexander Schmitz

Schafhausen

Stadtverordneter Guido Schluns

Unterbruch

Stadtverordneter Heinz-Willi Marx

Waldenrath

Stadtverordneter Martin Krükel

 

 

 


Gemäß § 7 der Hauptsatzung ist das Stadtgebiet in 13 Bezirke (Ortschaften) eingeteilt. Für jede Ortschaft ist gemäß § 39 der Gemeindeordnung ein Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu wählen. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Stimmenthaltungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Mehrheit.