Sitzung: 04.11.2020 Rat
Vorlage: 2020/Amt 10/01222
Ergebnis des Einigungsverfahrens:
Ausschuss |
Vorsitz Fraktion |
stv. Vorsitz Fraktion |
Bau- und Energieausschuss |
CDU |
CDU |
Beschwerdeausschuss |
GRÜNE |
GRÜNE |
Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss |
CDU |
CDU |
Rechnungsprüfungsausschuss |
CDU |
CDU |
Schul- und Kulturausschuss |
CDU |
CDU |
Sportausschuss |
SPD |
SPD |
Wahlprüfungsausschuss |
CDU |
CDU |
Städtepartnerschaftsausschuss |
1. stv. Bürgermeister |
2. stv. Bürgermeister |
Die Vergabe der Ausschussvorsitze richtet sich nach § 58 Abs. 5 der
Gemeindeordnung.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich alle Fraktionen über die
Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und dieser Einigung nicht von einem
Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird.
Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die
Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch
Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (d´Hondt
Höchstzahlverfahren). Dieses Vorgehen wird als Zugreifverfahren bezeichnet.
Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Ebenso können sich Gruppen
ohne Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit Fraktionen
zusammenschließen, nicht aber nur Gruppen oder einzelne Ratsmitglieder
untereinander, weil das Recht auf Teilnahme am Zugriff auf Fraktionen
beschränkt ist. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der
Bürgermeister zu ziehen hat.
Vom Zugreifverfahren ausgenommen sind:
Haupt- und Finanzausschuss
Der Bürgermeister ist kraft Gesetz Vorsitzender des Haupt- und
Finanzausschusses. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen
oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden, vgl. § 57 Abs. 3 GO.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den
stv. Vorsitzenden, vgl. § 4 Abs. 5 AG-KJHG.
In den vergangenen Wahlperioden war es traditionell so, dass Vorsitz und
stellvertretender Vorsitz im Städtepartnerschaftsausschuss
jeweils vom 1. stellvertretenden Bürgermeister und 2. stellvertretenden
Bürgermeister eingenommen wurden. Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn diese
Tradition fortgesetzt würde und der Städtepartnerschaftsausschuss ebenfalls vom
Zugreifverfahren ausgenommen wird. Ein Abweichen vom Zugreifverfahren für den
Städtepartnerschaftsausschuss und die Besetzung der Ausschussvorsitze durch die
gewählten Vertreter des Bürgermeisters kann nur einvernehmlich erfolgen.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Krichel
einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen der CDU, SPD und GRÜNE zur
Verteilung der Ausschussvorsitze. Diesem Vorschlag schlossen sich die übrigen
Fraktionen an, so dass alle Fraktionen in das Einigungsverfahren einbezogen
wurden. Auf Nachfrage von Bürgermeister Louis widersprach niemand dieser
Einigung.