Ergebnis des Einigungsverfahrens:

 

Ausschuss

Vorsitz

Fraktion

stv. Vorsitz

Fraktion

Bau- und Energieausschuss

CDU

CDU

Beschwerdeausschuss

GRÜNE

GRÜNE

Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

CDU

CDU

Rechnungsprüfungsausschuss

CDU

CDU

Schul- und Kulturausschuss

CDU

CDU

Sportausschuss

SPD

SPD

Wahlprüfungsausschuss

CDU

CDU

 

 

Städtepartnerschaftsausschuss

1. stv. Bürgermeister

2. stv.

Bürgermeister

 

 

 


Die Vergabe der Ausschussvorsitze richtet sich nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass sich alle Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird.

 

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (d´Hondt Höchstzahlverfahren). Dieses Vorgehen wird als Zugreifverfahren bezeichnet. Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Ebenso können sich Gruppen ohne Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit Fraktionen zusammenschließen, nicht aber nur Gruppen oder einzelne Ratsmitglieder untereinander, weil das Recht auf Teilnahme am Zugriff auf Fraktionen beschränkt ist. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

 

Vom Zugreifverfahren ausgenommen sind:

 

Haupt- und Finanzausschuss

Der Bürgermeister ist kraft Gesetz Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden, vgl. § 57 Abs. 3 GO.

 

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stv. Vorsitzenden, vgl. § 4 Abs. 5 AG-KJHG.

 

 

In den vergangenen Wahlperioden war es traditionell so, dass Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Städtepartnerschaftsausschuss jeweils vom 1. stellvertretenden Bürgermeister und 2. stellvertretenden Bürgermeister eingenommen wurden. Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn diese Tradition fortgesetzt würde und der Städtepartnerschaftsausschuss ebenfalls vom Zugreifverfahren ausgenommen wird. Ein Abweichen vom Zugreifverfahren für den Städtepartnerschaftsausschuss und die Besetzung der Ausschussvorsitze durch die gewählten Vertreter des Bürgermeisters kann nur einvernehmlich erfolgen. 

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläuterte Stadtverordneter Krichel einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen der CDU, SPD und GRÜNE zur Verteilung der Ausschussvorsitze. Diesem Vorschlag schlossen sich die übrigen Fraktionen an, so dass alle Fraktionen in das Einigungsverfahren einbezogen wurden. Auf Nachfrage von Bürgermeister Louis widersprach niemand dieser Einigung.