Sitzung: 25.11.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 10/01228
Die Mitwirkungsrechte im Kuratorium ergeben sich aus § 5 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den
Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und
Wegberg.
Hiernach setzt der Kreistag die Mitgliederzahl des Kuratoriums auf 36
fest. Von den 36 Mitgliedern wählt er 18 Mitglieder nach den Vorschlägen der
Städte, und zwar von jeder Stadt 3. Die Städte schlagen für jede Wahlperiode
abwechselnd mindestens ein Mitglied vor, das dem Kreistag angehört. Dies gilt
turnusmäßig bei dieser Wahl für die Stadt Erkelenz. Stellvertreter sollen
ebenfalls benannt werden.