Sitzung: 25.11.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 66/01202
Beschluss:
Die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Stadion Oberbruch wird
vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ beschlossen.
Die Leichtathletikanlagen einschließlich der Laufbahn im Stadion
Oberbruch wurden im Jahr 1974 als Kampfbahn Typ B errichtet. Die seinerzeit in
ungebundener Bauweise errichteten Anlagen sind erheblich sanierungsbedürftig.
Die unzureichende Entwässerung der ungebundenen Tennenflächen und die hiermit
einhergehende Schädigung der Sprung- und Laufbahnanlagen machen eine Sanierung
dringlich. Die Laufbahnentwässerung soll daher komplett erneuert und die
Oberflächen mit Asphalttragschichten und modernen Kunststoffbelägen
ausgestattet werden.
Den Anlagen kommt aufgrund ihrer Größe grundsätzlich eine wichtige
stadtweite, aber auch überregionale Bedeutung zu. Diese Funktion kann sie
gegenwärtig aufgrund des Sanierungsstaus nur
unzureichend erfüllen. Neben dem TuS Oberbruch 1909 (Leichtathletikabteilung)
und dem BC 09 Oberbruch (Fußball) werden die Anlage von Schülerinnen und
Schülern folgender Schulen genutzt - Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht (ca. 920
SuS.), Kath. GS Oberbruch (ca. 180 SuS) und den beiden Förderschulen des
Kreises Heinsberg, Jakob-Muth-Schule (ca.105 SuS) und Rurtalschule (ca. 80
SuS). Im Rahmen des Landesförderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2020 und 2021“ wird dazu ein entsprechender Förderantrag
eingereicht.
Die beantragte Förderung im Rahmen des
„Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ knüpft
sinnvoll an eine bestehende Städtebaufördermaßnahme an und unterstützt die
städtebaulichen Ziele zur Aufwertung des Quartiers Heinsberg-Oberbruch. Das Stadion
Oberbruch liegt in diesem Sanierungsgebiet und erfüllt damit eine wesentliche
Fördervoraussetzung. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme werden auf ca. 764.000
EUR geschätzt. Die Förderquote liegt bei 90 %, der kommunale Anteil bei ca.
76.400 EUR.