Sitzung: 15.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 51/01267
Beschluss:
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt
Heinsberg für den Planungszeitraum 2020/ 2021 bis 2024/ 2025 wird in der
vorliegenden Form beschlossen. Der Bedarfsplan ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte
der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.
Herr Kleinjans erläuterte den der Einladung
beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes. Er wies darauf hin,
dass im Bereich der Ü-3-Betreuung prognostisch davon auszugehen ist, dass nach
Fertigstellung aller derzeit geplanten und laufenden Umbau- und Neubaumaßnahmen
(ehem. Grundschule Porselen, KITA Kempen sowie KITA „Im Klevchen“) alle
Notgruppen und Überbelegungsplätze (zurzeit insgesamt 110 Betreuungsplätze),
die zur Deckung des Bedarfes derzeit unverzichtbar sind, entsprechend des
Baufortschrittes aufgelöst werden können, so dass ab dem KITA-Jahr 2023/2024
jedem Ü3-Kind bzw. den Eltern ein Betreuungsplatz im Ü-3-Bereich angeboten
werden kann. In diesem Zusammenhang teilte er mit, dass vor kurzem der
Zuwendungsbescheid des Landesjugendamtes eingegangen ist, der für die
Erstellung der geplanten Kindertagesstätte „Im Klevchen“ eine
Investitionsförderung von 2.430.000 € ausweist.
Im U-3-Bereich ist es geplant den Bedarf im
Wesentlichen durch den Ausbau der Kindertagespflegestellenplätze zu decken. Die
Schaffung eines zusätzlichen Platzangebotes durch zusätzliche
Großtagespflegestellen und Einzelpflegestellen soll sicherstellen, dass
langfristig eine Bedarfsdeckung im U-3-Bereich gewährleistet ist, auch unter
der Annahme, dass mittelfristig von einer hundertprozentigen Inanspruchnahme
Quote (ca. 53 zusätzliche Betreuungsplätze) auszugehen ist.
Abschließend stellte er fest, dass
voraussichtlich somit mittelfristig allen Eltern von Kindern im Alter von Null
bis Sechs Jahren ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz angeboten werden kann.
Die Abschaffung der Notgruppen und Überbelegungsplätze gewährleistet darüber
hinaus, eine qualitativ hochwertige pädagogische Begleitung der Kinder der
Stadt Heinsberg in den ersten Lebensjahren.
Wortmeldungen hierzu erfolgten nicht.
Es erging folgender