Sitzung: 15.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2020/Amt 51/01269
Herr Jäger erläuterte, dass aus Sicht der
Verwaltung eine antragsgemäße Erweiterung der Richtlinien um eine
Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses in Ausnahmefällen die
kurzfristige Bearbeitung und Entscheidung der Zuschussanträge erschweren würde.
Vielmehr würde er die grundsätzliche Anpassung der Richtlinien vom 01.12.2013
und eventuelle Ergänzung weiterer zuschussfähiger Maßnahmen als zielführend
betrachten.
Somit wurde übereinstimmend angeregt, in einer
der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Novellierung der
Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg zu beraten.