Herr Jäger erläuterte, dass aus Sicht der Verwaltung eine antragsgemäße Erweiterung der Richtlinien um eine Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses in Ausnahmefällen die kurzfristige Bearbeitung und Entscheidung der Zuschussanträge erschweren würde. Vielmehr würde er die grundsätzliche Anpassung der Richtlinien vom 01.12.2013 und eventuelle Ergänzung weiterer zuschussfähiger Maßnahmen als zielführend betrachten.

 

Somit wurde übereinstimmend angeregt, in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Novellierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg zu beraten.