Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Trommler- und Pfeifercorps „Einigkeit“ Schafhausen e.V. – Jugendabteilung – wird gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AG-KJHG NW als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 


Herr Brudermanns erläuterte den Antrag des Trommler- und Pfeifercorps „Einigkeit“ Schafhausen e.V. und verwies auf die rechtlichen Grundlagen.

 

Nach einer kurzen Aussprache erging folgender