Sitzung: 15.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 51/01270
Beschluss:
Das Trommler- und Pfeifercorps „Einigkeit“ Schafhausen e.V. –
Jugendabteilung – wird gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1
AG-KJHG NW als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Herr Brudermanns erläuterte den Antrag des
Trommler- und Pfeifercorps „Einigkeit“ Schafhausen e.V. und verwies auf die
rechtlichen Grundlagen.
Nach einer kurzen Aussprache erging folgender