Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zu Schriftführern des Haupt- und Finanzausschusses werden bestellt:

 

Stadtamtsrätin Claudia Büskens

Stadtverwaltungsdirektor Carsten Cordewener

 

 


Die Gemeindeordnung sieht in § 52 Abs. 1 vor, dass der Schriftführer bzw. die Schriftführerin vom Rat zu bestellen ist. Diese Bestimmung gilt analog für die Ausschüsse. Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer bzw. eine weitere Schriftführerin zu bestellen.