Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch wird nebst Begründung vom 27. November 2020 beschlossen.

 


 

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch beschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 beraten. Der Rat hat unter TOP 6 dieser Sitzung über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befunden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 den Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch beschlossen. Der Entwurf der 43. Änderung hat in der Zeit 07. Juli 2020 bis 21. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Oberbruch kann nunmehr beschlossen werden.