Beschluss:

a) Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ wird nebst Begründung vom 30. November 2020 beschlossen.

 

b) Die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ nebst Begründung vom 30. November 2020 wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2020 beraten.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit 07.07.2020 bis 21.08.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Im Rahmen der Offenlage wurden durch die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange umfangreiche Stellungnahmen vorgebracht.

Nach Auswertung der vorgenannten Stellungnahmen, welche im Rahmen des späteren Satzungsbeschlusses behandelt werden, sind Änderungen notwendig geworden, welche die Grundzüge der Planung berühren. Diverse Planunterlagen wurden angepasst und Fachgutachten überarbeitet.

 

Der geänderte Entwurf und die erneute Offenlage können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nunmehr beschlossen werden.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.