Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Hallenbad“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird nebst Begründung vom 30. November 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Übersicht BP 62 HS Hallenbad-3

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 die Aufstellung und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Hallenbad“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlage zum Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Hallenbad“ hat in der Zeit vom 07. Juni 2020 bis zum 21. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Hallenbad“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.