Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ wird nebst Begründung vom 04. November 2020 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eigegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 07. Juli 2020 bis 21. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.