Beschluss:

a) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ wird nebst Begründung vom 18. Dezember 2020 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ nebst Begründung vom 18. Dezember 2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ gemäß § 13b BauGB ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Durch die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Planung überarbeitet und Fachgutachten angepasst.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.