Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags werden die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflegestellen für den Monat Januar 2021 erlassen.

 

 


Durch die Änderung der Coronabetreuungsverordnung vom 07.01.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Wirkung vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 einen eingeschränkten Pandemiebetrieb bei den Kinderbetreuungsangeboten verordnet.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat sich gleichzeitig im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigt, auf Erträge aus Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Monat Januar 2021 zu verzichten. Entsprechend den Erstattungsregelungen im Frühjahr 2020 wurde vereinbart, dass die Ertragsausfälle jeweils zur Hälfte vom Land und den Kommunen übernommen werden. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags.

Der Ertragsausfall für die Stadt Heinsberg für den Monat Januar 2021 beträgt insgesamt ca. 120.000,- Euro. 

Von einer Beitragseinziehung im Monat Januar 2021 soll daher abgesehen werden, bzw. bereits für den Monat Januar 2021 gezahlte Beiträge sollen erstattet werden.