Sitzung: 13.01.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/Amt 51/00001
Beschluss:
Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung des Haushalts- und
Finanzausschusses des Landtags werden die Elternbeiträge für die
Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder und der
Kindertagespflegestellen für den Monat Januar 2021 erlassen.
Durch die Änderung der Coronabetreuungsverordnung vom 07.01.2021 hat das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Wirkung vom 11.01.2021 bis
zum 31.01.2021 einen eingeschränkten Pandemiebetrieb bei den
Kinderbetreuungsangeboten verordnet.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat
sich gleichzeitig im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden
verständigt, auf Erträge aus Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der
Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Monat Januar 2021 zu
verzichten. Entsprechend den Erstattungsregelungen im Frühjahr 2020 wurde
vereinbart, dass die Ertragsausfälle jeweils zur Hälfte vom Land und den
Kommunen übernommen werden. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer
Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags.
Der Ertragsausfall für die Stadt Heinsberg für den Monat Januar 2021
beträgt insgesamt ca. 120.000,- Euro.
Von einer
Beitragseinziehung im Monat Januar 2021 soll daher abgesehen werden, bzw.
bereits für den Monat Januar 2021 gezahlte Beiträge sollen erstattet werden.