Sitzung: 10.02.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 6
Vorlage: 2021/Amt 20/00004
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des
Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen
sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
3.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
4. der
Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über die Festsetzung der
Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der
Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom
14.01.2021 bis 24.02.2021 öffentlich aus.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt
Heinsberg am 13.01.2021 allen Stadtverordneten zugeleitet worden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2021 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 117.594.629 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 119.938.895 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 105.826.112 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 115.895.635 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 9.252.378 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 14.100.900 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus
der Finanzierungstätigkeit auf 5.303.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 10.382.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.344.266 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 431
v.H.
Die Ausführungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.