Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Nach Aufruf und Verlesung des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans erläuterte die Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg für das Kindergartenjahr 2020/2021 anhand der der Einladung beigefügten Anlage.

 

Nach kurzer Erörterung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bildung der Gruppen und den Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg für das Kindergartenjahr 2021/2022 gemäß der beigefügten Aufstellung zu. Sie ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Gemäß § 33 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der Jugendhilfeausschuss vor jedem Kindergartenjahr die Bildung und Einrichtung von Gruppen/Gruppenformen bzw. die angebotenen Betreuungszeiten (25, 35 und/oder 45 Stunden) in den jeweiligen Kindertagesstätten zu beschließen.

 

Den Anmeldungen und Wünschen der Eltern entsprechend haben die Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg die Bildung der Gruppen bzw. die Festlegung der Betreuungszeiten entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung gemeldet.