Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Vorsitzende verlas den Tagesordnungspunkt und erteilte Herrn Stadtrechtsdirektor Jäger das Wort.

 

Da keine grundsätzlichen Novellierungswünsche seitens der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorgetragen wurden, schlug Herr Stadtrechtsdirektor Jäger, um dem Anliegen des „Jugend aktiv e.V.“ Rechnung zu tragen, vor, die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg entsprechend der Sitzungsvorlage zu ändern.  

 

Ohne Aussprache wurde folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

Ziffer 2.2.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg wird wie folgt geändert:

Der Zuschuss beträgt bis zu 4,00 € je Tag und Teilnehmer, für Behinderte 4,75 €; Mindestdauer 3 Werktage, Höchstdauer 21 Tage (An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag).

 

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.12.2020 wurde von den Ausschussmitgliedern übereinstimmend angeregt, in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Novellierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg zu beraten. Zu diesem Zweck wurden den Ausschussmitgliedern per E-Mail am 05.01.2021 die genannten Richtlinien zur Kenntnisnahme und mit gleichzeitiger Aufforderung zur Abgabe von Novellierungsvorschlägen übersandt.

 

Seitens der Verwaltung wurde in der letzten Sitzung dargelegt, dass eine Erweiterung der Richtlinien um eine Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses in Ausnahmefällen entsprechend des Antrags des „Jugend aktiv e.V.“ die Richtlinien unpraktikabel mache. Zielführender als die Einführung einer Ausnahmevorschrift dürfte eine grundsätzliche Anpassung der derzeitigen Richtlinien sein, die eine Ergänzung weiterer zuschussfähiger Maßnahmen berücksichtigt.

 

Da keine grundsätzlichen Novellierungsvorschläge vorgetragen wurden, schlägt die Verwaltung, um dem Anliegen des „Jugend aktiv e.V.“ Rechnung zu tragen, vor, Ziffer 2.2.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg „Außerörtliche Erholungsmaßnahmen“ wie folgt zu ändern:

 

Der Zuschuss beträgt bis zu 4,00 € je Tag und Teilnehmer, für Behinderte 4,75 €;

Mindestdauer 3 Werktage, Höchstdauer 21 Tage (An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag).