Beschluss:

 

Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss:

 

a) Dem Rat der Stadt Heinsberg wird empfohlen, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

 

b) Dem Rat der Stadt Heinsberg wird empfohlen, den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

 

c) Dem Rat der Stadt Heinsberg wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ nebst Begründung vom 26. Februar 2021 als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 24. März 2021 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 07. Juli 2020 bis 21. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle Offenlage).

 

Durch die Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage hat sich ein Änderungsbedürfnis hinsichtlich verschiedener Festsetzungen im Bebauungsplan ergeben, was eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machte.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 den geänderten Entwurf und eine erneute Offenlage beschlossen.

Der geänderte Entwurf hat in der Zeit vom 05. Januar 2021 bis 05. Februar 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der erneuten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle erneute Offenlage).

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 83 „Oberbruch – Nahversorgungszentrum Boos-Fremery-Straße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.