Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Jugendamtsverwaltung in Zusammenarbeit mit den vier weiteren Jugendamtsverwaltungen im Kreis Heinsberg, mit geeigneten Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Vertragsverhandlungen zum Zweck der Einrichtung einer Fachberatungsstelle für eine spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Unabhängig von einer Förderung durch das Ministerium wird die Übernahme von einem Fünftel der entstehenden Kosten zugesichert.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Der Kreis Heinsberg verfügt im Bereich des Kinderschutzes bereits über wirksame Strukturen und Angebote. Beratungsstrukturen und -angebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie für ihre Familien hält der Kreis Heinsberg jedoch bisher nicht vor.

 

Die fünf kreisangehörigen Jugendämter beabsichtigen daher, mit einem auf die Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisierten Träger eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.

 

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Kreis Heinsberg besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sollen spezialisierte Beratungsstrukturen und Beratungsangebote geschaffen werden.

 

Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration bezuschusst eine neu einzurichtende Beratungsstelle mit einem jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80 % der Personalkosten für 1,5 Fachkräftevollzeitstellen. Zuschussberechtigt ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der die Voraussetzungen der Richtlinien über die Gewährung von Landeszuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen erfüllt.

 

Die fünf kreisangehörigen Jugendämter beabsichtigten nunmehr, Verhandlungen mit geeigneten Trägern, die gegenüber dem Ministerium ihr Interesse bekundet haben, für eine Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Einrichtung einer Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Hierzu ist eine grundsätzliche Absichtserklärung des Jugendhilfeausschusses für die Errichtung einer solchen Beratungsstelle erforderlich.

 

Unabhängig von einer Bezuschussung wird die Übernahme eines Fünftels der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb einer solchen Fachberatungsstelle zugesichert. Entsprechende Haushaltsmittel sind eingeplant.