Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 


In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).