Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 13.04.2011 die derzeit gültige Friedhofssatzung beschlossen.

 

Nach Änderung des Bestattungsgesetzes NRW vom 09.07.2014 hat der Städte- und Gemeindebund NRW im Oktober 2018 eine aktuelle Mustersatzung veröffentlicht.

 

Die Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg soll der geänderten Rechtsgrundlage angeglichen werden.

 

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

 

-       die Anpassung der Bestattungsfrist für Erdbestattungen von 8 auf 10 Tage,

-       die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten anstelle von bislang 30 Jahren auch für 10 und 20 Jahre,

-       die Möglichkeit zur Urnenbeisetzung in Baumurnenwahlgräbern, Kolumbarien und Aschestreufeldern.

 

Die Bestattungsform Baumurnenwahlgrab wird auf allen Friedhöfen angeboten.

 

Die neuen Bestattungsformen Kolumbarien und Aschestreufelder sollen zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr nur auf den Friedhöfen Heinsberg, Oberbruch, Dremmen, Waldenrath und Karken angeboten werden.

 

Die Verwaltung wird nach Ablauf der Probephase darüber berichten, wie diese Bestattungsformen nachgefragt werden. Abhängig von den Ergebnissen wird dann zu entscheiden sein, ob diese beiden Bestattungsformen auf allen Friedhöfen angeboten werden.