Beschluss:

 

Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss:

a)       Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

 

b)      Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den Bebauungsplan Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB nebst Begründung vom 11. Juni 2021 als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.

 

c)       Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Scheifendahl gemäß § 13a Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

 


 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 11. Januar 2021 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 02. Februar 2021 bis 05. März 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Der Bebauungsplan Nr. 69 „Scheifendahl – An der Kapelle“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13b BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes obsolet.

 

Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung (von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche) angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

 

Nach einer kurzen Aussprache wurde über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.