Herr Technischer Beigeordneter Sangermann führte aus, dass mit Schreiben vom 06.04.2021 der Kreis Heinsberg die Stadt Heinsberg um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Antrag aus November 2020 gebeten hat. Im vorgenannten Antrag wurde die Verlängerung der Frist zum Abbau von Kies und Sand im Stadtgebiet Heinsberg in der Gemarkung Randerath, Flur 6, Flurstück 179 und 185 teilweise erbeten.

 

Der seinerzeitige Genehmigungsbescheid bzw. die hierauf bezugnehmenden Änderungsbescheide sahen vor, den Kies- und Sandabbau bis zum 31.12.2020 und die Rekultivierung bis zum 31.12.2024 zu beenden.

 

Mit dem Antrag aus November 2020 wurde seitens des Kiesunternehmens beantragt, die Abbaufrist auf den 31.12.2022 zu verlängern. Das Ende der Rekultivierung ist weiterhin für den 31.12.2024 vorgesehen.

 

Bedenken gegen eine Verlängerung der Abgrabungsfrist bestanden seitens der Stadt Heinsberg nicht. Mit Schreiben vom 17.05.2021 hat die Stadt Heinsberg ihr Einvernehmen erteilt.