Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages, die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen für den Monat Februar 2021 in voller Höhe und für die Monate März bis Mai 2021 hälftig zu erlassen.

 

 


Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich verständigt, auf Erträge aus Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen für den Monat Februar 2021 zu verzichten. Entsprechend der Erstattungsregelung für Januar 2021 wurde vereinbart, dass die Ertragsausfälle jeweils zur Hälfte vom Land und den Kommunen übernommen werden.

Für die Monate März bis Mai 2021 wurde sich darauf verständigt, dass die Hälfte der monatlichen Elternbeiträge zu gleichen Teilen vom Land und den Kommunen übernommen werden.

Der Ertragsausfall für die Stadt Heinsberg beträgt für den Erstattungszeitraum Februar bis Mai 2021 insgesamt ca. 97.000,- Euro.

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Landesgremien sind die bereits für den Monat Februar 2021 gezahlten Beiträge mit den Beiträgen für den Monat Juli 2021 zu verrechnen und die jeweils hälftigen Beiträge für die Monate März bis Mai 2021 zu erstatten.