Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages, den jeweiligen Trägern die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Angebote der Offenen-Ganztags-Schule (OGS) und der Halbtagsbetreuung (HTB) in den städtischen Grundschulen für den Monat Februar 2021 in voller Höhe und für die Monate März bis Juni 2021 hälftig zu erstatten.

 

 


Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich verständigt, auf Erträge aus Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme schulischer Betreuungsangebote für den Monat Februar 2021 zu verzichten. Entsprechend der Erstattungsregelung für Januar 2021 wurde vereinbart, dass die Ertragsausfälle jeweils zur Hälfte vom Land und den Kommunen übernommen werden.

 

Für die Monate März bis Mai 2021 wurde sich darauf verständigt, dass die Hälfte der monatlichen Elternbeiträge zu gleichen Teilen vom Land und den Kommunen übernommen werden.

 

Die Vereinbarung erfolgte vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Landesgremien.

 

Die Beitragserhebung erfolgte und erfolgt durch die Träger der Angebote. Von einer Beitragserhebung für die o.g. Zeiträume wurde bereits teilweise von OGS-Trägern abgesehen. Bei den OGS-Trägern, die die Elternbeiträge eingezogen haben, sind entsprechende Verrechnungen mit den Folgemonaten bzw. Erstattungen an die Eltern vorgesehen.

 

Für den Erstattungszeitraum Februar bis Mai 2021 sind von der Stadt Heinsberg ca. 85.000 € aufzuwenden und an die Träger auszuzahlen. Der hierauf entfallende hälftige Landesanteil in Höhe von 42.500,- € wird der Stadt Heinsberg im Nachgang vom Land erstattet.