Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteiles von 770.000 EUR im Rahmen der Haushaltsplanung für die kommenden Haushaltsjahre zur Verfügung zu stellen.

 

Rat:

Die Haushaltsmittel für das durch Bundesmittel geförderte Projekt „Aufwertung des Alten Spiel- und Sportplatzes Heinsberg-Lieck zu einem integrativen, multifunktionalen Spiel- und Sportplatz“ in Höhe des Eigenanteiles von 770.000 EUR werden im Rahmen der Haushaltsplanung für die kommenden Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Mit Beschluss vom 05.06.2019 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, einen „integrativen, multifunktionalen Spiel- und Sportplatz“ auf dem „Alten Sportplatz“ in Heinsberg-Lieck zu errichten.

 

Durch die Umwandlung soll mit Hilfe von attraktiven Trend- und Ballsportangeboten bzw. Angeboten zur Beweglichkeitskoordination ein Ausgangs- und Anlaufpunkt für die Kinder und Jugendlichen aus den angrenzenden Sozialräumen im Rahmen derer Lebenswelt und Sozialorientierung geschaffen werden.

 

Im Planverfahren wurde eine Nutzer- und Bürgerbeteiligung im Online-Format durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor und werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Mit Beschluss vom 04.11.2020 hat der Rat die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Aufwertung des Alten Sportplatzes Heinsberg-Lieck zu einem integrativen, multifunktionalen Spiel- und Sportplatz“ beschlossen.

 

Im Frühjahr 2021 wurde der Stadt Heinsberg durch den Fördergeber eine grundsätzliche Förderung von 45 % (max. 630.000 EUR) der anerkennungsfähigen Kosten für dieses Projekt in Aussicht gestellt.

 

Eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Beschlussfassung über die haushaltsmäßige Absicherung des kommunalen Eigenanteiles in Höhe von 770.000 EUR für die kommenden Haushaltsjahre. Die konkrete Ausgestaltung der Anlage bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.