Sitzung: 30.09.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2
Vorlage: 2015/Amt 60/00118
Beschluss:
Die Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Mit Schreiben vom 23.09.2014 hatte die
Remondis GmbH Rheinland den laufenden Entsorgungsvertrag für die Stadt
Heinsberg fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt. Dadurch wurde eine Europaweite
Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Heinsberg
notwendig. In der Sitzung des Vergabeausschusses vom 18.05.2015 wurde
beschlossen, den Auftrag für die Abfallentsorgungsdienstleistungen für den
Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2022 an die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH
& Co. KG zu vergeben.
Im Zusammenhang mit dem ab 01.01.2016
gültigen neuen Entsorgungsvertrag für die Abfallentsorgungsdienstleistungen in
der Stadt Heinsberg und damit einhergehenden Änderungen ist es erforderlich,
eine neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg zu erlassen.
Durch die vorangegangene Europaweite Ausschreibung war es möglich, einige
Optimierungen im Bereich der Abfallentsorgung vorzunehmen. Im Wesentlichen
handelt es sich um folgende Neuerungen:
-
Möglichkeit der vierwöchentlichen Leerung bei 60
l-Behältern für Einzelpersonen,
-
wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter in den Monaten
Juni, Juli und Oktober,
-
Einführung eines 120 l-Behälters für die
Altpapiersammlung,
-
Möglichkeit der zweiwöchentlichen Leerung bei den 770 l
und 1.100 l-Behältern für Altpapier,
-
Einrichtung einer zentralen Grünschnittannahmestelle,
-
Einführung einer elektronischen Gebührenmarke
(Transponder) für die gebührenpflichtigen Restmüll- und Bioabfallbehälter,
-
Sammelrhythmus der kommunalen Grünschnittsammlung wird
von vier- auf dreimal jährlich reduziert.
Infolge des Erlasses einer Gebührensatzung
wird die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg ab 01.01.2016
keine Gebührensätze mehr enthalten.
Der Bürgermeister verwies darauf, dass
der Bau- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 28. September 2015 dem Rat
eine einstimmige Beschlussempfehlung bei einer Enthaltung erteilt habe.