Sitzung: 28.09.2015 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00118
Beschluss:
Die Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Mit Schreiben vom 23.09.2014 hatte die
Remondis GmbH Rheinland den laufenden Entsorgungsvertrag für die Stadt
Heinsberg fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt. Dadurch wurde eine Europaweite
Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Heinsberg
notwendig.
In der Sitzung des Vergabeausschusses
vom 18.05.2015 wurde beschlossen, den Auftrag für die
Abfallentsorgungsdienstleistungen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2022 an
die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG zu vergeben.
Im Zusammenhang mit dem ab 01.01.2016
gültigen neuen Entsorgungsvertrag für die Abfallentsorgungsdienstleistungen in
der Stadt Heinsberg und damit einhergehenden Änderungen ist es erforderlich,
eine neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg zu erlassen.
Durch die vorangegangene Europaweite
Ausschreibung war es möglich, einige Optimierungen im Bereich der
Abfallentsorgung vorzunehmen.
Im Wesentlichen handelt es sich um
folgende Neuerungen:
-
Möglichkeit der vierwöchentlichen Leerung bei 60
l-Behältern für Einzelpersonen,
-
wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter in den Monaten
Juni, Juli und Oktober,
-
Einführung eines 120 l-Behälters für die
Altpapiersammlung,
-
Möglichkeit der zweiwöchentlichen Leerung bei den 770 l
und 1.100 l-Behältern für Altpapier,
-
Einrichtung einer zentralen Grünschnittannahmestelle,
-
Einführung einer elektronischen Gebührenmarke
(Transponder) für die gebührenpflichtigen Restmüll- und Bioabfallbehälter,
-
Sammelrhythmus der kommunalen Grünschnittsammlung wird
von vier- auf dreimal jährlich reduziert.
Infolge des Erlasses einer
Gebührensatzung wird die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Heinsberg ab 01.01.2016 keine Gebührensätze mehr enthalten.
Nach
einleitenden Ausführungen durch den Vorsitzenden teilte Jochen Lintzen die
grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion mit, da die Satzung über die
Abfallentsorgung inhaltlich in Ordnung sei.
Er bemängelte
jedoch die Vorgehensweise, eine Vergabeentscheidung ohne aktuelle Satzung
durchgeführt zu haben. Für die Zukunft würde man sich nicht mehr vor vollendete
Tatsachen stellen lassen und erforderlichenfalls derartige Angelegenheiten
einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
Seitens der
Verwaltung erläuterte Ltd.
Stadtrechtsdirektor Schönleber die Gründe des gewählten Verfahrensablaufs:
Wie in der
Beschlussvorlage ausgeführt, habe die Firma Remondis GmbH Rheinland am
23.09.2014 den laufenden Entsorgungsvertrag fristgerecht zum 31.12.2015
gekündigt.
Für das
nunmehr neu durchzuführende Vergabeverfahren sei eine europaweite und damit
sehr zeitaufwendige Ausschreibung notwendig gewesen. Wäre vor dem
Vergabeverfahren das Satzungsänderungsverfahren durchgeführt worden, hätte die
Gefahr bestanden, dass das Vergabeverfahren nicht rechtzeitig vor Ablauf des
geltenden Entsorgungsvertrages zum Abschluss hätte gebracht werden können,
zumal nicht absehbar war, ob gegen die
Vergabeentscheidung ein Prüfverfahren vor der Vergabekammer stattfinden würde.
Ein weiterer
Grund für die Vorgehensweise sei der Umstand gewesen, dass die der neuen
Abfallgebührensatzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation erst auf der
Grundlage des Ergebnisses der Ausschreibung habe vorgenommen werden können.
Weitere inhaltliche Nachfragen von verschiedenen Mitgliedern wurden durch Stadtamtsrat Palmen beantwortet.