Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.

Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Mit Schreiben vom 23.09.2014 hatte die Remondis GmbH Rheinland den laufenden Entsorgungsvertrag für die Stadt Heinsberg fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt. Dadurch wurde eine Europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Heinsberg notwendig.

In der Sitzung des Vergabeausschusses vom 18.05.2015 wurde beschlossen, den Auftrag für die Abfallentsorgungsdienstleistungen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2022 an die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG zu vergeben.

Im Zusammenhang mit dem ab 01.01.2016 gültigen neuen Entsorgungsvertrag für die Abfallentsorgungsdienstleistungen in der Stadt Heinsberg und damit einhergehenden Änderungen ist es erforderlich, eine neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg zu erlassen.

Durch die vorangegangene Europaweite Ausschreibung war es möglich, einige Optimierungen im Bereich der Abfallentsorgung vorzunehmen.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Neuerungen:

 

-               Möglichkeit der vierwöchentlichen Leerung bei 60 l-Behältern für Einzelpersonen,

-               wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter in den Monaten Juni, Juli und Oktober,

-               Einführung eines 120 l-Behälters für die Altpapiersammlung,

-               Möglichkeit der zweiwöchentlichen Leerung bei den 770 l und 1.100 l-Behältern für Altpapier,

-               Einrichtung einer zentralen Grünschnittannahmestelle,

-               Einführung einer elektronischen Gebührenmarke (Transponder) für die gebührenpflichtigen Restmüll- und Bioabfallbehälter,

-               Sammelrhythmus der kommunalen Grünschnittsammlung wird von vier- auf dreimal jährlich reduziert.

 

 

       Infolge des Erlasses einer Gebührensatzung wird die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg ab 01.01.2016 keine Gebührensätze mehr enthalten.

 

Nach einleitenden Ausführungen durch den Vorsitzenden teilte Jochen Lintzen die grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion mit, da die Satzung über die Abfallentsorgung inhaltlich in Ordnung sei.

 

Er bemängelte jedoch die Vorgehensweise, eine Vergabeentscheidung ohne aktuelle Satzung durchgeführt zu haben. Für die Zukunft würde man sich nicht mehr vor vollendete Tatsachen stellen lassen und erforderlichenfalls derartige Angelegenheiten einer rechtlichen Prüfung unterziehen.

 

Seitens der Verwaltung erläuterte  Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber die Gründe des gewählten Verfahrensablaufs:

 

Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, habe die Firma Remondis GmbH Rheinland am 23.09.2014 den laufenden Entsorgungsvertrag fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt.

 

Für das nunmehr neu durchzuführende Vergabeverfahren sei eine europaweite und damit sehr zeitaufwendige Ausschreibung notwendig gewesen. Wäre vor dem Vergabeverfahren das Satzungsänderungsverfahren durchgeführt worden, hätte die Gefahr bestanden, dass das Vergabeverfahren nicht rechtzeitig vor Ablauf des geltenden Entsorgungsvertrages zum Abschluss hätte gebracht werden können, zumal  nicht absehbar war, ob gegen die Vergabeentscheidung ein Prüfverfahren vor der Vergabekammer stattfinden würde.

 

Ein weiterer Grund für die Vorgehensweise sei der Umstand gewesen, dass die der neuen Abfallgebührensatzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation erst auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausschreibung habe vorgenommen werden können.

 

Weitere inhaltliche Nachfragen von verschiedenen Mitgliedern wurden durch Stadtamtsrat Palmen beantwortet.