Sitzung: 30.09.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 10/00117
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, welche
Rechtsform einer stadteigenen Grundstücksentwicklung die wirtschaftlichste Konstellation für den städtischen Haushalt
darstellt. Insoweit geeignete Rechtsformen sollen vergleichend erläutert und
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Stadtverordneter
Eßer erläuterte zunächst den Antrag der CDU-Fraktion. Die Stadt solle durch
eine stadteigene Grundstücksentwicklung mehr Gestaltungseinfluss erlangen.
Stadtverordneter
Lintzen stellte fest, dass dies auch im Sinne der SPD-Fraktion sei. Er schlug
vor, die Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.3 zu verbinden. Die Verbindung der
Tagesordnungspunkte wurde fraktionsübergreifend angenommen.
Während
die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft
für die Stadt Heinsberg forciert, beinhaltet der Antrag der CDU-Fraktion eine
Prüfung, welche Rechtsform einer stadteigenen Grundstücksentwicklung die
wirtschaftlichste Konstellation für den städtischen Haushalt darstellt.
Stadtamtsrat
Louis führte aus, dass es für die
Wahrnehmung der Grundstücksentwicklung unterschiedliche Gestaltungs- und
Rechtsformen gäbe. Diese seien kritisch zu hinterfragen und die einzelnen Vor-
und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Eine vergleichende Betrachtung werde
durch die Verwaltung erstellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter
Schreinemacher stellte den Antrag auf Ergänzung des Beschlussvorschlages der
SPD-Fraktion hinsichtlich der Gründung einer städtischen Entwicklungs- und
Baugesellschaft für die Stadt Heinsberg. Der Änderungsantrag wurde mit 26
Neinstimmen bei 11 Jastimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.