Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, welche Rechtsform einer stadteigenen Grundstücksentwicklung die wirtschaftlichste  Konstellation für den städtischen Haushalt darstellt. Insoweit geeignete Rechtsformen sollen vergleichend erläutert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Stadtverordneter Eßer erläuterte zunächst den Antrag der CDU-Fraktion. Die Stadt solle durch eine stadteigene Grundstücksentwicklung mehr Gestaltungseinfluss erlangen.

 

Stadtverordneter Lintzen stellte fest, dass dies auch im Sinne der SPD-Fraktion sei. Er schlug vor, die Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.3 zu verbinden. Die Verbindung der Tagesordnungspunkte wurde fraktionsübergreifend angenommen. 

           

Während die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft für die Stadt Heinsberg forciert, beinhaltet der Antrag der CDU-Fraktion eine Prüfung, welche Rechtsform einer stadteigenen Grundstücksentwicklung die wirtschaftlichste Konstellation für den städtischen Haushalt darstellt.

 

Stadtamtsrat Louis führte aus, dass es für die  Wahrnehmung der Grundstücksentwicklung unterschiedliche Gestaltungs- und Rechtsformen gäbe. Diese seien kritisch zu hinterfragen und die einzelnen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Eine vergleichende Betrachtung werde durch die Verwaltung erstellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Stadtverordneter Schreinemacher stellte den Antrag auf Ergänzung des Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion hinsichtlich der Gründung einer städtischen Entwicklungs- und Baugesellschaft für die Stadt Heinsberg. Der Änderungsantrag wurde mit 26 Neinstimmen bei 11 Jastimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.