Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also 1.405,31 €, zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.

 


 

Die Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Lieck beantragen zu den Kosten für einen Fassadenanstrich einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 4.215,93 €.

 

Die Maßnahme wurde mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – abgestimmt und ist förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2021 für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200 € betragen und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.