Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Es wird beschlossen, dem Männergesangverein Dremmen zu den Kosten der Konzertveranstaltung nach Vorlage der Einnahme- und Ausgabebelege einen Zuschuss in Höhe des evtl. Defizitbetrages, höchstens jedoch 500,00 Euro zu gewähren.

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion soll der Beschluss gefasst werden, in Zukunft keine derartigen Sonderzahlungen mehr an die Vereine zu leisten. Da bei den übrigen Fraktionen jedoch noch weiterer Beratungsbedarf besteht, wird der Beschluss vertagt und soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses gesetzt werden.


Der Männergesangverein Dremmen hat am 18.10.2015 anlässlich des 140-jährigen Bestehens ein Konzert unter Mitwirkung des Salonorchesters “Da Capo” sowie der Opernsängerin Margriet Laumen Schlössels von den vereinigten Bühnen Krefeld-Mönchengladbach veranstaltet. Zu den Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.500,00 € wird mit Schreiben von Juli 2015 ein Zuschuss beantragt.

 

Laut einem Beschluss des Kulturausschusses vom 02.08.1973 wurde den Vereinen anheim gestellt, bei kulturellen Veranstaltungen von besonderem künstlerischen Wert entsprechende Anträge zur Bestreitung der Unkosten an die Stadt zu stellen. In diesem Zusammenhang fasste der Ausschuss am 24.03.1987 den Beschluss, Konzerte von überörtlicher Bedeutung je Verein nur alle 3 Jahre zu fördern.

 

In den 80er und 90er-Jahren, zuletzt im Jahre 2000, wurden derartige Konzertveranstaltungen  auf Antrag mit einem Zuschuss in Höhe des entstandenen Defizitbetrages, maximal jedoch 3.000,00 DM, gefördert.