Sitzung: 21.10.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00133
Der Abschluss der “Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten” wird beschlossen.
Der Landrat des Kreises Heinsberg hat angeregt, bei besonderen
Schulangeboten eine freiwillige Vereinbarung zur Übernahme der Fahrkosten durch
die Wohnortkommune anzustreben, da bedingt durch die aktuelle demographische
Entwicklung und die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW über die Mindestgröße
von Schulen nicht in jeder Kommune ein ausreichendes und umfassendes Angebot an
schulischen Förderorten vorgehalten werden kann.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 der Verordnung zur Ausführung
des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW sind
Vereinbarungen zwischen öffentlichen Schulträgern, die Kostentragung im
Innenverhältnis abweichend vom Schulträgerprinzip zu regeln, zulässig und der
oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Heinsberg haben sich mit Blick
auf die Übernahme von Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten für die
kreisweite Einführung des Wohnortprinzips ausgesprochen. Ein mit allen zehn
Schulverwaltungsämtern im Kreis Heinsberg abgestimmter Lösungsvorschlag
bezüglich einer Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei
besonderen Schulangeboten wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am
02.07.2015 vorgestellt. Alle Bürgermeister haben sich einvernehmlich darauf
verständigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien, diese
Vereinbarung zu unterzeichnen.
Der Entwurf der “Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei
besonderen Schulangeboten” ist bereits
mit der Bezirksregierung abgestimmt
worden, um etwaige Bedenken bezüglich des Inhalts im Vorfeld auszuräumen.
Dieser Entwurf ist Bestand der Niederschrift.