Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Der Abschluss der “Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten” wird beschlossen.


Der Landrat des Kreises Heinsberg hat angeregt, bei besonderen Schulangeboten eine freiwillige Vereinbarung zur Übernahme der Fahrkosten durch die Wohnortkommune anzustreben, da bedingt durch die aktuelle demographische Entwicklung und die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW über die Mindestgröße von Schulen nicht in jeder Kommune ein ausreichendes und umfassendes Angebot an schulischen Förderorten vorgehalten werden kann.

 

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW sind  Vereinbarungen zwischen öffentlichen Schulträgern, die Kostentragung im Innenverhältnis abweichend vom Schulträgerprinzip zu regeln, zulässig und der oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Heinsberg haben sich mit Blick auf die Übernahme von Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten für die kreisweite Einführung des Wohnortprinzips ausgesprochen. Ein mit allen zehn Schulverwaltungsämtern im Kreis Heinsberg abgestimmter Lösungsvorschlag bezüglich einer Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 02.07.2015 vorgestellt. Alle Bürgermeister haben sich einvernehmlich darauf verständigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Der Entwurf der “Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten”  ist bereits mit der  Bezirksregierung abgestimmt worden, um etwaige Bedenken bezüglich des Inhalts im Vorfeld auszuräumen.

Dieser Entwurf ist Bestand der Niederschrift.