Neufestsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung gemäß §§ 11 Abs. 6 und 12 Abs. 7 BHKG NRW für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg und dessen Stellvertretern
Neufestsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung gemäß §§ 11 Abs. 6 und 12 Abs. 7 BHKG NRW für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg und dessen Stellvertretern