Beschluss:

a)  Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

b)  Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Porselen wird nebst Begründung vom 17. August 2018 beschlossen.

 


 

 

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2016 beraten. Der Rat hat über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unter TOP 3 dieser Sitzung befunden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. April 2018 den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Porselen beschlossen.

Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Porselen hat in der Zeit vom 08. Mai 2018 – 08. Juni 2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).

 

Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann nunmehr beschlossen werden.