Sitzung: 26.09.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/Amt 60/00756
Beschluss:
a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen
der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
b) Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg – Stadtteil Porselen wird nebst Begründung vom 17. August
2018 beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 23. April 2016 beraten. Der Rat hat über die Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unter TOP 3 dieser Sitzung befunden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
23. April 2018 den Entwurf der 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Porselen beschlossen.
Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg – Stadtteil Porselen hat in der Zeit vom 08. Mai 2018 –
08. Juni 2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im
Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und
die Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg kann
nunmehr beschlossen werden.