Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Zu Schriftführerinnen des Beschwerdeausschusses werden bestellt:

 

  1. Frau Beschäftigte Katharina Houtbeckers
  2. Frau Stadtinspektorin Darline Schubert

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind Schriftführerinnen / Schriftführer vom Rat zu bestellen. Analog gilt diese Vorschrift auch für Ausschüsse.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung eine weitere Schriftführerin / einen weiteren Schriftführer zu bestellen.