Sitzung: 07.12.2015 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 65/00158
Beschluss:
Es wird beschlossen durch Anbau einer Aufzuganlage an die ehemalige Hauptschule Heinsberg, Westpromenade 64 einen barrierefreien Zutritt zu diesem Gebäude zu ermöglichen.
Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können.
Die Unfallkassen NRW weisen
darauf hin, dass “für bestehende Gebäude der
Grundsatz beachtet werde sollte, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs-
oder Renovierungsarbeit konsequent die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht
werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzutreiben und erst recht
keine neuen Barrieren zu schaffen“.
Die
derzeitigen Sanierungsarbeiten an der ehemaligen Hauptschule Heinsberg sind
daher der geeignete Zeitpunkt einen barrierefreien Zutritt zu diesem
Gebäude in 2016 herzustellen.
Es
ist geplant, die erforderliche Aufzuganlage außen am Gebäude anzubauen und
durch entsprechende Öffnungen in der Fassade den Zutritt zum Gebäude zu
ermöglichen.
Mehrere Nachfragen von verschiedenen Mitgliedern wurden seitens der Verwaltung beantwortet.