Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen durch Anbau einer Aufzuganlage an die ehemalige Hauptschule Heinsberg, Westpromenade 64 einen barrierefreien Zutritt zu diesem Gebäude zu ermöglichen.


Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können.

Die Unfallkassen NRW weisen darauf hin, dass “für bestehende Gebäude der Grundsatz beachtet werde sollte, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs- oder Renovierungsarbeit konsequent die Bedürfnisse und  Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzutreiben und erst recht keine neuen Barrieren zu schaffen“.

Die derzeitigen Sanierungsarbeiten an der ehemaligen Hauptschule Heinsberg sind daher der geeignete Zeitpunkt einen barrierefreien Zutritt zu diesem Gebäude  in 2016 herzustellen.

Es ist geplant, die erforderliche Aufzuganlage außen am Gebäude anzubauen und durch entsprechende Öffnungen in der Fassade den Zutritt zum Gebäude zu ermöglichen.

Mehrere Nachfragen von verschiedenen Mitgliedern wurden seitens der Verwaltung beantwortet.