Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Böse GmbH & Co. KG auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung der Abgrabungsfläche in Porselen gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht.

 


Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 29. November 2021 zur Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

Die Böse GmbH & Co. KG plant die Erweiterung ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Porselen um etwa 9,98 ha.

Die derzeit genehmigte Abgrabung liegt in landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Porselen. Die geplante Erweiterung schließt südlich an die bestehenden Abgrabungsflächen an (s. beigefügter Lageplan).

 

Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich die Themen:

Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie hinsichtlich der Bauleitplanung nur die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.

 

Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im weiteren Abgrabungsverfahren behandelt.

Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Diese Flächenausweisung steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.

Eine detaillierte Stellungnahme der Stadt Heinsberg im weiteren Abgrabungsverfahren bleibt vorbehalten.

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.