Sitzung: 13.12.2021 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2021/Amt 60/00138
Beschluss:
Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Böse GmbH & Co. KG auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung der Abgrabungsfläche in Porselen gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht.
Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat
die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 29. November 2021 zur Entscheidung über
die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.
Die Böse GmbH & Co. KG plant die Erweiterung
ihrer bestehenden Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Porselen um
etwa 9,98 ha.
Die derzeit genehmigte Abgrabung liegt in
landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Porselen. Die geplante
Erweiterung schließt südlich an die bestehenden Abgrabungsflächen an (s.
beigefügter Lageplan).
Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich
die Themen:
Ziele der Raumordnung und der Landesplanung
sowie hinsichtlich der Bauleitplanung nur die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.
Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu
den Darstellungen im Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im
weiteren Abgrabungsverfahren behandelt.
Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan der
Stadt Heinsberg als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Diese
Flächenausweisung steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.
Eine detaillierte Stellungnahme der Stadt Heinsberg im weiteren
Abgrabungsverfahren bleibt vorbehalten.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag
abgestimmt.