Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Zu Schriftführern werden bestellt:

a)    Stadtinspektor Michael Houben

b)    Stadtinspektor Christian Schlebusch

 


Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese Bestimmung gilt analog auch für die Ausschüsse.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer zu bestellen.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung