Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2015 lautet:

 

Der Rat der Stadt Heinsberg soll folgendes beschließen:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 ein zukunftsfähiges und schlüssiges Schulkonzept im Grundschulbereich vorzulegen.”

 

Begründung:

 

Nach dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) wurde aus den festgestellten Flächenüberhängen und den schulorganisatorischen Rechtsgrundlagen ein dringender Handlungsbedarf festgestellt. Hiernach ergeben sich nach Auffassung der GPA NRW notwendige Entscheidungen bezüglich einzelner Grundschulstandorte.

 

Mit der Agenda 2025 hat der Rat der Stadt Heinsberg am 30.09.2015 mehrheitlich beschlossen, die Optimierung im Bereich der städtischen Immobilien in Abhängigkeit von Nutzung und Schülerzahlen (z.B. an den Grundschulen in Karken/Kempen, Heinsberg/Unterbruch und Randerath/Porselen sowie am Kindergarten in Horst) durch Umnutzungen, Zusammenlegungen und Schließungen zu erreichen.

 

Hierzu ist nach Auffassung der SPD-Fraktion die Erstellung eines auf mindestens 6 Jahren ausgerichteten Schulkonzepts, das zumindest neutral und alle Stadtteile gleichbehandelnd berücksichtigt, erforderlich. Bei der Erstellung dieses Schulkonzepts im Grundschulbereich sollten unseres Erachtens mindestens folgende Anforderungen Berücksichtigung finden:

 

*           Schülerzahlen (ausgewogene Klassengrößen, Berücksichtigung der GL-Schulen usw.)

*           Bauliche Situation der betroffenen Grundschulen

*           Investitions-, Sanierungs- bzw. Renovierungsbedarf mit Kostenschätzungen

*           evtl. anfallende Beförderungskosten

*           Pädagogische Ausrichtungen

*           Schuleinzugsbereiche für das gesamte Stadtgebiet Heinsberg (einheitliche Regelung)

*           usw.

 

 

 

Stadtverordneter Herberg nahm den Beschlussantrag der SPD-Fraktion zurück. Eine Behandlung sei nach erfolgtem Beschluss über die Schließung von Grundschulstandorten unter TOP 8 nicht mehr angezeigt.