Sitzung: 09.12.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 20/00155
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH den städtischen Vertreter der Zustimmung zur
Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG gegen eine
vollständige Abgeltungszahlung.
Die
Stadt Heinsberg ist mit einem Geschäftsanteil von 4,25 % Gesellschafterin der
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH). Durch die Einbindung der KWH in das NEW
Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding hält wiederum 60,05 % an der NEW
AG.
Die
NEW AG ist seit dem Jahr 2008 mit 0,98 % an der Gemeinschaftskraftwerk
Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) beteiligt. Hieraus resultiert ein
prozentualer Anteil der KWH an der GSH von insgesamt 0,098042434 %. Somit
ergibt sich für die Stadt Heinsberg einen prozentualen Anteil i. H. v. rd.
0,00417 %. Trotz dieser Minimalbeteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben
sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei einer beabsichtigten Veräußerung,
wie im vorliegenden Fall:
Die
GSH, an der neben der NEW AG die RWE Generation SE (RWEG) und 22 weitere
Stadtwerke beteiligt sind, soll am Standort Hamm ein hocheffizientes
Steinkohle-Doppelblockkraftwerk mit einer Gesamtleistung von rund 1.600 MW und
einem elektrischen Wirkungsgrad von rund 46 % errichten und betreiben („Projekt
GEKKO“). Während der Errichtung des Kraftwerks kam es zu seiner Vielzahl von
Baumängeln, die die Inbetriebnahme der beiden Kraftwerksblöcke immer wieder
verzögerte. Darüber hinaus hat die Marktentwicklung der letzten Jahre die
Wirtschaftlichkeit des Projekts GEKKO erheblich belastet. Vor diesem
Hintergrund haben die an der GSH beteiligten Stadtwerke vor ca. einem Jahr
intensive Gespräche mit RWEG über einen Ausstieg der Stadtwerke aus dem Projekt
GEKKO aufgenommen, die inzwischen abgeschlossen sind. RWEG ist bereit, die
Kommanditanteile der an der GSH beteiligten Stadtwerke zum 31.12.2015 zu erwerben
und so die Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen der Stadtwerke
an der GSH zu ermöglichen.
Die
Stadtwerke können unabhängig voneinander zwischen zwei Ausstiegsoptionen
wählen. Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme aller Stadtwerke am Ausstieg mit
den entsprechenden Gremienbeschlüssen. Beide Optionen sehen vor, die
Beteiligung zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der GSH an die RWEG zu
veräußern. Darüber hinaus sollen die bestehenden Stromlieferungsverträge gegen
eine Abgeltungszahlung entweder anteilig (Option A) oder vollständig (Option B)
zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Die Stadtwerke, die Option B wählen, beenden
ihre Geschäftsbeziehungen vollständig zum 31.12.2015. Die NEW AG beabsichtigt,
Option B auszuwählen.
Die
Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an RWEG bedarf der Zustimmung der
an der NEW AG mittelbar beteiligten Kommunen.