Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH den städtischen Vertreter der Zustimmung zur Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG gegen eine vollständige Abgeltungszahlung.

 


Die Stadt Heinsberg ist mit einem Geschäftsanteil von 4,25 % Gesellschafterin der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH). Durch die Einbindung der KWH in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding hält wiederum 60,05 % an der NEW AG.

 

Die NEW AG ist seit dem Jahr 2008 mit 0,98 % an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) beteiligt. Hieraus resultiert ein prozentualer Anteil der KWH an der GSH von insgesamt 0,098042434 %. Somit ergibt sich für die Stadt Heinsberg einen prozentualen Anteil i. H. v. rd. 0,00417 %. Trotz dieser Minimalbeteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei einer beabsichtigten Veräußerung, wie im vorliegenden Fall:

 

Die GSH, an der neben der NEW AG die RWE Generation SE (RWEG) und 22 weitere Stadtwerke beteiligt sind, soll am Standort Hamm ein hocheffizientes Steinkohle-Doppelblockkraftwerk mit einer Gesamtleistung von rund 1.600 MW und einem elektrischen Wirkungsgrad von rund 46 % errichten und betreiben („Projekt GEKKO“). Während der Errichtung des Kraftwerks kam es zu seiner Vielzahl von Baumängeln, die die Inbetriebnahme der beiden Kraftwerksblöcke immer wieder verzögerte. Darüber hinaus hat die Marktentwicklung der letzten Jahre die Wirtschaftlichkeit des Projekts GEKKO erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund haben die an der GSH beteiligten Stadtwerke vor ca. einem Jahr intensive Gespräche mit RWEG über einen Ausstieg der Stadtwerke aus dem Projekt GEKKO aufgenommen, die inzwischen abgeschlossen sind. RWEG ist bereit, die Kommanditanteile der an der GSH beteiligten Stadtwerke zum 31.12.2015 zu erwerben und so die Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen der Stadtwerke an der GSH zu ermöglichen.

 

Die Stadtwerke können unabhängig voneinander zwischen zwei Ausstiegsoptionen wählen. Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme aller Stadtwerke am Ausstieg mit den entsprechenden Gremienbeschlüssen. Beide Optionen sehen vor, die Beteiligung zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der GSH an die RWEG zu veräußern. Darüber hinaus sollen die bestehenden Stromlieferungsverträge gegen eine Abgeltungszahlung entweder anteilig (Option A) oder vollständig (Option B) zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Die Stadtwerke, die Option B wählen, beenden ihre Geschäftsbeziehungen vollständig zum 31.12.2015. Die NEW AG beabsichtigt, Option B auszuwählen.

 

Die Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an RWEG bedarf der Zustimmung der an der NEW AG mittelbar beteiligten Kommunen.