Sitzung: 09.12.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 32/00159
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2016 und das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Bereich der Innenstadt Heinsberg in den jeweils vorliegenden
Fassungen zu erlassen. Sie sind Bestandteil der Niederschrift.
Die
„Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt, aus Anlass
des am Samstag, dem 12.03.2016 und Sonntag, dem 13.03.2016, stattfindenden
Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und Gewerbegebiet Heinsberg
am 13.03.2016 die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von
Der
Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,
a)
am Sonntag, dem 10.04.2016, anlässlich der Veranstaltung „Frühlingserwachen“
und
b)
am Sonntag, dem 05.06.2016, anlässlich der Veranstaltung „Sommer-Boulevard“
allen
Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die
Ladengeschäfte an vorgenannten Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu
Verkaufszwecken geöffnet zu halten. Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen
Verordnung erforderlich.