Beschluss:

Es wird beschlossen, die ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2016 und das Offenhalten von Verkaufsstellen im Bereich der Innenstadt Heinsberg in den jeweils vorliegenden Fassungen zu erlassen. Sie sind Bestandteil der Niederschrift.

 


Die „Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt, aus Anlass des am Samstag, dem 12.03.2016 und Sonntag, dem 13.03.2016, stattfindenden Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und Gewerbegebiet Heinsberg am 13.03.2016 die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten. Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.

 

 

Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,

a) am Sonntag, dem 10.04.2016, anlässlich der Veranstaltung „Frühlingserwachen“ und

b) am Sonntag, dem 05.06.2016, anlässlich der Veranstaltung „Sommer-Boulevard“

allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte an vorgenannten Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten. Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.