Sitzung: 09.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 51/00150
Nach Aufruf und Verlesung des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.
Herr Kleinjans erläuterte die Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg für das Kindergartenjahr 2022/2023 anhand der der Einladung beigefügten Anlage.
Ohne Aussprache erging sodann folgender
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bildung der Gruppen und den
Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg für das
Kindergartenjahr 2022/2023 gemäß der beigefügten Aufstellung zu. Sie ist
Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Anlage
Gemäß § 33 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der
Jugendhilfeausschuss vor jedem Kindergartenjahr die Bildung und Einrichtung von
Gruppen/Gruppenformen bzw. die angebotenen Betreuungszeiten
(25, 35 und/oder 45 Stunden) in den jeweiligen Kindertagesstätten
zu beschließen.
Den Anmeldungen und Wünschen der Eltern entsprechend haben die
Kindertagesstätten im Stadtgebiet Heinsberg die Bildung der Gruppen bzw. die
Festlegung der Betreuungszeiten entsprechend der als Anlage beigefügten
Aufstellung gemeldet.